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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Landesverband Nordrhein - Bezirk Köln - Ortsgruppe Köln Rodenkirchen e.V.

Beiträge und Gebühren

Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
    Kinder/Jugendliche Erwachsene
 
Jahresbeitrag:   € 60,- € 70,-
 
Aufnahmegebühr:   € 6,- € 9,-
 
Badeintritt:
(10er Eintrittskarten)
  € 9,- € 18,-
Beiträge für Schwimmkurse und Prüfungen
    Mitglieder nicht-Mitglieder
 
DJSP Bronze/Silber/Gold   kostenlos nicht angeboten
 
DRSP Bronze/Silber/Gold
(Erwachsene)
  kostenlos € 75,- *
Weitere Infos
 
* Inklusive Materialkosten, den Badeintritt, die Ausbildung sowie die Prüfungsgebühr.

Hinweise:
  • Für die Teilnahme an der (Anfänger-) Schwimmausbildung ist die Mitgliedschaft in der DLRG Rodenkirchen erforderlich. Die einzige Außnahme sind die Erwachsenenkurse zur Erlangung des Deutschen Rettunsschwimmabzeichens, die auch für Nichtmitglieder angeboten werden.

  • Der Jahresbeitrag beinhaltet für Mitglieder die Teilnahme an den entsprechenden Schwimmkursen sowie alle Materiel- und Prüfungskosten.

  • Der Jahresbeitrag wird - gemäß unserer Satzung - einmal jährlich erhoben. Teilzahlungen sind nicht möglich.

  • Die Aufnahmegebühr ist eine Verwaltungsgebühr, die einmalig erhoben wird.

  • Im Jahresbeitrag ist eine Ausgabe in Höhe von 36,- € für die Badbenutzungsgebühr gefordert von der Stadt Köln enthalten.

  • Wir bieten Ihnen an, den Jahresbeitrag bequem von Ihrem Konto abzubuchen. Bitte erteilen Sie uns hierzu eine Bankeinzugsvollmacht (das entsprechende Formular erhalten Sie an der DLRG Kasse im Hallenbad Rodenkirchen). Sollten Sie keine weitere Abbuchung wünschen, so können Sie diese jederzeit widerrufen. Eine erteilte Einzugsermächtigung für Ihre Jahresbeiträge erlischt automatisch mit Ablauf Ihrer Mitgliedschaft.

  • Der Austritt aus der DLRG Rodenkirchen e.V. muß schriftlich erfolgen - es genügt jedoch ein formloses Schreiben, welches Sie bitte an unsere Geschäftsstelle richten oder Montags abends an der DLRG Kasse im Hallenbad Rodenkirchen abgeben. Bitte beachten Sie, daß Sie - gemäß unserer Satzung - bis zum 30. November kündigen müssen, um nicht für das darauffolgende Jahr noch Beitragspflichtig zu sein. Sollten Sie eine Bestätigung der Kündigung wünschen, so vermerken Sie dies bitte gesondert.